habe neulich bei einem Ebay Verkäufer aus China Coke Dosen im Wert von 124$ incl. Porto gekauft. Nun kam letzte Woche ein Schreiben,in dem ich aufgefordert wurde,einen Ausdruck der Auktionen und der Zahlung (in diesem Fall paypal) zuzuschicken.
Gestern kam dann das Paket auch an. Nun heute der Brief vom Hauptzollamt Frankfurt/Main in dem ich aufgefordert werde, 42,62€ nachzuzahlen.
Nun meine Frage,ist euch so ein Fall bekannt und wie kann man dagegen vorgehen? Gibt es da Möglichkeiten?
ich hatte letzte Woche auch so ein Problem. Ich habe ein Paket aus China bekommen. Das Paket war als Geschenk deklariert und als Wert 5$ angegeben. Mein chinesischer Freund hat es mit "EMS" verschickt. Und ich habe von der "GDSK" (Gesellschaft der Schnellkuriere) einen Brief bekommen, indem stand, dass ich doch eine Inhaltsbeschreibung und einen Wert der Dosen angeben soll. Die Dosen hatte ich zwar gekauft, aber das habe ich natürlich nicht gesagt. Den Brief hab ich mal angehängt. Ich habe angekreutzt, dass es sich um ein Geschenk handelt. Dann habe ich das ganze eingescannt, unterschrieben und als Bild an die E-Mail Adresse geschickt, es war eine vom Zoll. Weiter habe ich in der Mail daruf hingewiesen, dass es ein Tauschgeschäft gewesen sei und die Dosen höchstens einen idiellen Wert hätten.
Am nächsten Tag kam dann auch schon die Antwort des Zolls in Frankfurt, worin Sie darauf hinwiesen, dass auch leere Dosen einen Wert hätten, und wenn es nur der Materialwert sei. Daraufhin habe ich per Mail zurückgeantwortet, dass leere Dosen im Allgemeinem als Müll betrachtet werden und somit keinen Wert hätten. Wenn Sie aber unbedingt einen Wert haben wollen, könnte man sagen, dass eine Dose den Pfandwert von 0,25 Euro hätte, was aber auch nicht zuträfe, da ausländisch Dosen hier in Deutschland nicht gegen Pfand eingetauscht werden könnten. Diese Pfandwert wäre dann also 6.25 Euro, der Materialwert würde aber auf jedenfall darunter liegen, da sonst ja niemand mehr leere Dosen als Pfand zurückgeben würde, sondern zum Schrotthändler bringen würde.
Dann geschah nichts mehr und ca. 2-3 Tage später lag auf meiner Treppe das Paket aus China, was mein Vermieter angenommen hatte.
Nochmal 2 Tage später kam von der GDSK ein Brief mit einer Rechnung. In der Rechnung stand unter Punkt 1) Zoll Euro lt. Anlage 0,00 Euro 2) Einfuhrumsatzsteuer lt. Anlage 0,00 Euro 3) Abwicklungs- und ALFA-Gebühr 21,50 Euro + 4,09 Euro MWST also 25,59 Euro die ich bezahlen sollte.
Ich habe bei Google dann mal GDSK und ALFA-Geebühr eingegeben und bin schnell fündig geworden. So wie es aussieht, fängt die GDSK viele Pakete aus China ab, die mit EMS verschickt wurden. Dann wickeln die für den Zoll alles ab, was mit Wert und so zu tun hat und kümmern sich anschließend um die Zustellung.
Ich habe dann ein Schreiben aufgesetzt (ist auch angehängt) in dem ich klargemacht habe, dass es sich bei der Rechnung ja nur um ein Versehen handeln könne. Ich habe die GDSK nie mit der Zustellung beauftragt und werde daher keine Zahlung tätigen. Desweiteren habe ich darum gebeten die Forderung auszubuchen und mir eine Bestätigung zukommen zulassen.
Seit dem habe ich nichts mehr gehört und das ist nun 5 Tage her.
Es ist ja so, das Porto wurde in China ja schon bezahlt, und zwar bis zu meiner Tür. Wo kämen wir denn hin, wenn die in Frankfurt alles abfangen und für 25,59 Euro dann weiterschicken? Ach ja, und die chinesische Firma EMS weiß nochnichtmal von den Praktiken der GDSK.
Nun einige Daten zum Zoll
1.) Zum 1. Dezember 2008 wurde die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht. 2.) Für die Einführumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind. Ist der Wert überschritten, fallen bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19% versteuert werden (bei Büchern 7%).
So wie ich das in deinem Fall sehe haben die von den 124 $ 19% berechnet, was je nach Kurs 16-18 Euro sind. Dann hat die GDSK noch Ihre ALFA-Gebühr von 25,59 Euro draufgeschlagen und so ist die Rechnung über 42,62 Euro.
Vergleichbare Fälle habe ich im Netz gefunden. Dort haben die Leute einfach nur die 19% vom Zoll bezahlt und per Schreiben darauf hingewiesen, dass Sie auch nur das bezahlen, wei sie dazu verpflichtet sind und die anderen Gebühren nicht bezahlen, da das Sittenwiedrich sei.
Wissen die schon, daß es ein ebay Kauf war? Ach ja, scheint so. Weil falls nicht, dann versuche denen zu vermitteln, daß es ein Tausch ist. Schreibe den Verkäufer an und bitte ihn irgendsowas zu formulieren, daß er bestätigt, daß es ein Tausch ist. Denn dann gibt es keine nachweisbare Summe an der sie eine Forderung festmachen können. Was nicht heißt, daß die nicht trotzdem irgendwas Verlangen können. Weiß nicht wie da die Gesetze genau sind und wie normalerweise Waren ohne Rechnung behandeln. Weil wenn es nicht viele Dosen sind, kann man immernoch erzählen, daß eine Dose dort, was weiß ich, 50 cent oder so kostet.
Ich musste auch mal zum Zoll und habe denen das so erklärt und einen Ausdruck der E-Mail. Ich muss aber auch dazu sagen, daß es tatsächlich ein Tausch war. Ich musste das Paket (waren so an die 100 Dosen) dann öffnen und der Zoll-Mann hat reingeschaut. Er sagte nur, daß er keinen Wert erkennen kann und hat mir viel Spaß damit gewünscht.
@Uli Bei mir kam genau das gleiche Schreiben von der GDSK. Ich werde nun mal versuchen,so wie du geschrieben hast und werde sehen,was dann passiert. Ist ja schon eine sehr komische Sache.. Hatte ich bis jetzt auch noch nie.Ist denn schon was zurückgekommen bei dir? Was ich auch noch herausgefunden habe ist, dass bei Sammlerobjekten der Mehrwertsteuersatz auf 7% reduziert werden kann. Ich denke,die Dosen sind doch Sammlerobjekte oder etwa nicht?
Hatte hier nicht einer mal im Forum geschrieben er wollte volle Flaschen vom Zoll abholen, da diese aber abgelaufen waren und die Einfuhr von abgelaufenen Lebensmitteln verboten ist, mußte er sie leeren und statt 7% für Lebensmittel habe man dann 16% für die Sammlerartikel beanschlagt? Irgendjemand hat mir mal diese geschichte erzählt, daher finde ich es anders herum doch unlogisch
Ist schon ein merkwürdiges Gesetz bei uns (wie alle anderen auch). Daß man von auf leere Verpackungen von 7% auf 19% steigt ist nachvollziehbar. Andersrum kann ich es mir auch kaum vorstellen. Habe auch bei meiner Recherche nichts dazu finden können, nur bei künstlerischen Produkten, wo Dosen aber kaum dazuzählen dürfte. Was ich aber nebenbei herausgefunden habe, warum die Fastfood Ketten immer fragen ob man hier ist oder mitnimmt, weil dann andere Sätze gelten. Burger vor Ort essen 19%, mitnehmen 7%.
Aber wie gesagt, wenn möglich gar nicht angeben, daß es gekauft wurde, sondern getauscht.
@ Manuel: Ich habe bis jetzt noch nichts wieder von denen Gehört. Du solltest aber das Schreiben des Wiederspruches aufheben (10 Jahre ist da wohl die gesetzliche Regelung). Demnach solltest Du auch entweder ein Fax schicken, und den Sendebericht aufheben, oder per Einschreiben mit Rückschein und diesen aufheben.
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